Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Energie Cottbus wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Grund: In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC (1:2) am 10. Oktober hatten Cottbuser Zuschauer nach Erkenntnissen des Gerichts „mehrmals einen provokativ beleidigenden Spruch in Richtung der Hallenser gerufen“.
Energie Cottbus hat gegen das Urteil des Einzelrichters bereits fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Energie Cottbus legt Einspruch ein
Verein akzeptiert Geldstrafe wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger nicht.
Datum der Veröffentlichung: 12.12.2018 08:50 Uhr | Autor: MSPW
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